Wer ist ein "Flüchtling". Und wer nicht.

02.01.2025

Aufgrund der Kriegsvorgänge, vornehmlich in der Ost-Ukraine, sind mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Rund 4.5 Millionen von ihnen vor allem in die EU, rund 3 Millionen aber auch nach Russland.

In Liechtenstein halten sich gegenwärtig zwischen 700 und 1000 Menschen aus der Ukraine auf. Sie haben den Schutzstatus "S" erhalten, analog zur Schweiz.

Wir müssen allerdings festhalten, dass es sich bei den Personen aus der Ukraine nicht um Flüchtlinge im rechtlichen Sinne handelt. Gemäss der Genfer Konvention gibt es weder Asyl noch sonst irgendwelchen Grund, der Menschen aus einem Kriegsgebiet einen Aufenthalt in einem anderen Staat zusichern würde.

Die Personen aus der Ukraine sind "Menschen mit einem subsidiären Schutzstatus". Beim subsidiären Schutzstatus handelt es sich  um einen Gummiparagrafen, der das gesamte geltende Asylsystem vollständig aushebelt.

Wer in seiner Heimat nicht politisch verfolgt wird, sondern vor Kriegszuständen flüchten, erhält gem. Genfer Flüchtlingskonvention - kein Asyl. Nun greift der "subsidiäre Schutz". Das heisst, jedem (ausnahmslos jedem) Kriegsflüchtling kann - unter Umgehung des Asylrechts - subisidiärer Schutz gewährt werden. Nebenbei bemerkt: Derzeit gibt es rund 350 aktive Kriege/Bürgerkriege - weltweit.

Das heisst nichts anderes als: Grundsätzlich kann jeder auf dieser Welt, in dessen Heimat Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, in Liechtenstein um "subsidiären Schutz" ansuchen. Was auch passiert. Hundertfach.


(Bildquelle: Pixabay, n.Reg.lizenzfrei)