Was passiert, wenn ein Vorsteher ausfällt ?
.... Dieser Beitrag ist auch als LESERBRIEF ans Liechtensteiner Vaterland gegangen ...

(LiVa, 05.01.2024) Artikel 55 des Gemeindegesetzes hält fest, dass der Vorsteher «bei Verhinderung» durch den
Vizevorsteher vertreten wird. Aber wie damit umzugehen ist, wenn der Vorsteher für eine längere Zeit oder permanent ausfällt, ist im Gesetz nicht geregelt.
(dwb) Hintergrund für diese (wiederholte) Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland ist eine Erkrankung der Vaduzer Bürgermeisterin. Sie wird deshalb "für mehrere Wochen ausfallen". Das steht der Bürgermeisterin zu und ich wünsche ihr eine möglichst baldige, vollständige Genesung.
Störend finde ich die Diskussion um die weitere Zukunft der Vaduz Bürgermeisterin. Das Vaterland wird nicht müde, zu hinterfragen, was denn vorzukehren wäre, sollte die Vaduzer Bürgermeisterin nicht in ihr Amt zurückkehren können.
Ich würde die Dinge jetzt erst einmal abwarten und zusehen, wann die Vaduzer Bürgermeisterin ihr Amt wieder antreten wird können. Die Stellvertretung ist geregelt. Hier besteht derzeit überhaupt kein Handlungsbedarf.
Alles andere werden wir - falls es denn überhaupt jemals notwendig sein wird - dann schon zu regeln bekommen.
Die gegenwärtige Diskussion im Vaterland empfinde ich als pietätlos und unangebracht.
(Bildquelle: Pixabay, n.Reg.lizenzfrei)