Von der Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Die Vorsitzende der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyern, wird nicht müde, die mangelnde "Rechtsstaatlichkeit" Ungarns anzuprangern.
Das mag man machen. Schön wäre, wenn Frau von der Leyen bei Frankreich genau so hinschauen würde.
Da ist im Jahre 2016 ein Urteil eines französischen Gerichts gefallen, dass uns alle aufhorchen lassen muss: (Der SPIEGEL, 2016)
"In der Affäre um eine 45 Millionen-Zahlung an den Unternehmer Bernard Tapie ist (damalige) IWF-Chefin Christine Lagarde von einem französischen Gericht schuldig gesprochen worden. Der Gerichtshof der Republik sah es als erwiesen an, dass Lagarde als frühere französische Finanzministerin fahrlässig gehandelt hat. Die Richter in Paris verzichteten jedoch darauf, eine Strafe zu verhängen. Sie begründeten dies mit der "Persönlichkeit" Lagardes, ihrem "internationalen Ansehen" und der Tatsache, dass Lagarde 2007 und 2008 mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatte.
In Frankreich wird eine Person schuldig gesprochen, aber nicht bestraft. Die Begründung ist geradezu haarsträubend. Und ganz bestimmt nicht bezeichnend für einen "Rechtsstaat".
Aber das scheint Frau von der Leyern nicht zu sehen. Oder - nicht zu interessieren.
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