Von der Garantie von mobilen Geräten.

25.07.2023

Wer heutzutage ein Notebook oder ein Handy einkauft, bekommt in der Regel 2 Jahre Garantie auf das Gerät.

Seltsam, dass aber sogenannte "Verschleissteile" nicht in der Garantie enthalten sind:

So gilt die 2-Jahres-Garantie nicht auf

  • Akku
  • Tastatur
  • Gebläse

Gut. Seltsam genug. Es gibt also Hersteller, die Geräteteile auf den EU Markt bringen, für die sie nicht die geringste Garantie übernehmen müssen. Wenns läuft ists OK, ansonsten ist es völlig ohne Folgen. Den Nachteil hat der Kunde. Ich habe lange Zeit gedacht, das wäre gar nicht möglich.

Wenn ich das jetzt auf ein neu gekauftes Auto, einen Japaner übertrage, heisst das im Klartext:


  • Türgriffe, Heizgriffe, verstellbare Aussenspiegel, der Lüfter am Fahrzeug, Sitzverstellungen, Brems- und Kupplungspedale, alle Schalter etc. etc. sind von der 5-Jahres-Garantie ausgeschlossen - Verschleissteile !

IST DAS SO ?

Warum akzeptieren wir diese Dinge dann z.B. bei einem Notebook und Handy ?


(Pixabay, n.Reg. lizenzfrei)