Vom Motorfahrzeugsteuer-Irrsinn !
(dwb, 19.04.23) Gemäss Liechtensteinischem Landesgesetzblatt, Jahrgang 1994, Nr. 78, ausgegeben am 14. Dezember 1994 über die Motorfahrzeugsteuer heisst es unter
Art 4,
Steuerbefreiung
d) Solar- und Elektrofahrzeuge sowie Hybrid-Fahrzeuge (sind von der MFK Steuer befreit)
Damit wir uns richtig verstehen:
Jemand, der im Monat 12.000 Franken verdient und einen Hybrid SUV mit 2.5 Tonnen, 250 PS, 12 Litern Spritverbrauch und einem Kaufpreis von 75.000.—fährt, zahlt keine Motorfahrzeugsteuern.
Eine Alleinerziehende, die einen Occasions-Benzin-Kleinwagen für 9.000 Franken abstottert und 3.000 Franken im Monat verdient, darf neben der Kita auch noch die Motorfahrzeugsteuer von rund 350.—im Jahr berappen.
Ich frage mich ... wie lange noch ?
(Bildquellen: Mercedes Schweiz / Opel Schweiz)