Völkerrecht im Gazastreifen.

07.12.2023

Grundsätzlich schützt das humanitäre Völkerrecht Zivilisten und zivile Objekte. Beim militärischen Vorgehen müssen Militärs unter anderem streng auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten.

Eine Formel, ab wann die Verhältnismäßigkeit zwischen Opfern unter Zivilisten und erreichtem militärischen Ziel verletzt wird, gibt es nicht. Der Versuch, die Führungsriege der Hamas auszuschalten, rechtfertigt möglicherweise mehr zivile Opfer als ein Angriff auf einfache Soldaten.

Nach eigenen Angaben des israelischen Militärs kommen auf einen getöteten Hamas-Terroristen zwei zu Tode gekommene Zivilisten. (Israel spricht von rund 30.000 Hamas-Terroristen. Im September 2023 war noch von "über 50.000 Hamas-Terroristen" die Rede.)

Nach Völkerrecht ist das demnach immer noch «verhältnismässig». Gut, dass es im Gazastreifen zu einer humanitären Katastrophe gekommen ist, hat auch damit zu tun, dass kein Land auf dieser Welt bereit ist, palästinensische Flüchtlinge aufzunehmen. Das kann man Israel nicht anlasten. Niemand will sich diese – in meinen Augen letztlich unlösbare - Problematik ins Land holen. Verständlich.

Aber es zeigt auch einmal mehr.

Das vielgepriesene «Völkerrecht» ist auch nicht mehr als ein milliardenschwerer Papiertiger.


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