Unzulässige Datensammlung durch unsere Regierung.

01.04.2023

Im November 2022 hat unsere Regierung still und leise eine Verordnung erlassen, mit der das Amt für Strassenverkehr ermächtigt wird, bei jeder Nachkontrolle eines Motorfahrzeuges die zwischen den Kontrollen liegende Kilometerleistung zu notieren.

Dagegen habe ich Anfang Dezember Einspruch erhoben bei der Datenschutzstelle Liechtenstein in Vaduz.

Seither sind fast 4 Monate vergangen, in denen sich die Regierung in – leider gewohnter – Manier immer wieder um eine klare Antwort herumlaboriert hat. Die Datenschutzstelle hat der Regierung eine Frist bis 20. März 2023 gesetzt, hier eine abschliessende Antwort zu geben.

Antwort bis zum 1. April 2023 – zumindest für mich als aufmerksamer Bürger: Keine. 

Ich habe bei der Datenschutzstelle mit heutigem Datum erneut nachgehakt. 

(Bildquelle: nachrichten-muenchen.com)