
Ungleichbehandlung bei der Motorfahrzeugsteuer.
Seit 1994 haben wir eine massive Ungleichbehandlung zwischen Verbrenner- und E-Fahrzeug Fahrer. Seit 1994 und bis 2030 (bis dahin will die Regierung diese Regelung mind. halten) hat das dazu geführt, dass die Gruppe der Vermögenden (nur sie können sich ein E-Fahrzeug leisten) zu finanziellen Vorteilen in Millionenhöhe geführt. Das muss aufhören. Ich habe mich beim Amt für Strassenverkehr erkundigt, wo ich eine entsprechende Beschwerde einreichen muss.
Amt für Strassenverkehr
Hallo zusammen, ich möchte gerne eine Beschwerde einreichen, weiss aber nicht, wo ich das in dieser Angelegenheit tun muss.
Ich habe folgende
Beschwerde
Seit vielen Jahren (1994) sind Hybrid- und Elektrofahrzeuge steuerbefreit. Dass die E-Fahrzeugfahrer keine MFK Steuer bezahlen führt zu einer eklatanten Ungleichbehandlung der Verbrenner-Fahrer. Die Regierung begründet die MFK Befreiung mit der Umweltbelastung der Verbrenner. Das kann man sehen, wie man will, sicher ist dabei eines:
Die nachvollziehbaren Bemühungen der Regierung, die Umweltbelastung zu reduzieren, sind löblich. Nur: Keine Massnahme, Verordnung, Regelung oder Gesetz darf zu einer Benachteiligung von einzelnen oder mehreren Personen führen.
Die Befreiung von
Hybrid-FZ und E-Autos geht auf das Jahr 1994 zurück. Damals ist man
davon ausgegangen, dass E-Fahrzeuge mit der Zeit deutlich billiger
und beinahe für «jedermann/frau») erschwinglich sein
werden. Heute wissen wir: Das war ein Irrglaube. Wir reden vom
exakten Gegenteil. Noch nie waren E-Familienfahrzeuge derart
exorbitant teuer. Ein Familienfahrzeug als Hybrid oder E-Fahrzeug
bewegt sich in jedem Fall jenseits der 40.000.-- Franken Grenze.
Weit entfernt für eine Familie im unteren Lohnsegment (und die haben
wir auch im Land).
Wir fördern heute nicht mehr die Umwelt, wir fördern ausschliesslich noch die Besserverdienenden. Das ist für ein Staatswesen, dem der soziale Ausgleich wichtig ist, nicht tragbar.
- Die Befreiung von E-Fahrzeugen von der MFK Steuer, ist definitiv nicht mehr zeitgemäss
- Die Befreiung von E-Fahrzeugen von der MFK Steuer führt zu einer eklatanten Benachteiligung ganzer Gruppen, die nicht vermögend sind
- Die Befreiung von E-Fahrzeugen von der MFK Steuer ist sozial ungerecht, denn es bevorzugt Vermögende in unangebrachter Weise
- Die Befreiung von E-Fahrzeugen von der MFK Steuer gefährdet den sozialen Frieden im Land. Wir reden hier nicht von Kleinigkeiten. Die Bevorzugung der Gruppe der Vermögenden beschert dieser innerhalb der nächsten 7 Jahre (bis 2030) finanzielle Vorteile in Millionenhöhe.
- Und der Allgemeinheit Verluste in eben dieser Höhe. Das ist alleine in Hinblick auf verantwortungsvolle Ausgabenpolitik nicht zu rechtfertigen.
- Die Schweiz hat die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge per 1.1. 2024 aufgehoben. Liechtenstein will diese noch ganze 7 Jahre (!) beibehalten. Das ist nicht zu rechtfertigen.
Völlig unabhängig
von einer neuen Gesetzgebung hinsichtlich der MFK-Steuer ist die
Steuerbefreiung für E- und Hybridfahrzeuge per sofort
abzuschaffen.
Ich warte nun auf eine Antwort des Amts für Strassenverkehr.