Studie sieht Reformbedarf bei staatlichen Beitragsleistungen.

"Gerade wenn es gut läuft sollte man im Auge behalten, wofür der Staat Geld ausgibt", meint Gerald Hosp, Gechäftsführer der Stiftung Zukunft.li. Genau dies haben die Autoren Theresa Goop und Thomas Lorenz in der neu veröffentllichten Studie der Stiftung gemacht: Insgesamt nahmen die beiden Autoren zehn staatliche Förderbeiträge unter der Lupe und zeigen auf, wo nachgebessert oder gar gestrichen werden soll. Am Rande, irgendwie müssen wir die Stiftung "Zukunft.li", die wohl so schlecht nicht ist, ein weiteres Jahr mit Steuergeld über die Runden bringen.
Also eines kann ich Frau Goop und Herrn Lorenz schon heute sagen: Dass das Pflegegeld, das seit 2014 gewährt wird (Schade nur, dass kein kaum jemand weiss, dass es dieses Pflegegeld gibt ...) und in der Schweiz werbewirksam angepriesen wird, keinen Teil der Arbeit abbildet, die die daheim Pflegenden leisten. Der einzige, für den das ein saugutes Geschäft ist, das ist einmal mehr Mütterchen Staat. Klar, die mit der Werbung für den "Pflegewegweiser" betraute Marketingagentur leistet ganze Arbeit. Dass das, was die sympatischen Senioren da in die Kamera plaudern, überhaupt nichts mit der Realität zu tun hat, das ist das Wesen des Marketing. Das kennen wir.
Dazu würde ich, am Rande, gerne etwas persönliches Beitragen. Wie die viele meiner Leser wissen, bin ich seit 2014 Dialysepatient. Seit diesem Jahr hätte meine Partnerin Anspruch auf Pflegegeld gehabt. Wenn es uns den irgend einer der involvierten Herrschaften gesagt hätte: Weder die AHV/IV, noch die Arzpraxis, noch der Soziale Dienst, noch der Seniorenverein haben 13 Jahre lang mit nur einer Silbe erwähnt, dass uns dieses Pflegegeld zustehen würde. Nun kann man sagen, jetzt mach mal halblang, die können ja auch nicht überall sein. Von unserer Warte siehts ein wenig anders aus: Wir haben dadurch rund 100.000 Franken an Pflegezuschüssen in den Sand gesetzt. Jaja, die Summe stimmt schon: Einhunderttausend Franken. Einfach verblasen. Verschossen. In den Sand gesetzt. In die Tonne getreten. Inklusive verlorener Pensions- und AHV Beiträge steigert sich dieser Verlust auf mindestens 130.000 Franken. Weil keiner, nicht einer von allen Beteiligten sich bemüssigt sah, auf das Pflegegeld hinzuweisen. Selbstverständlich kann das Pflegegeld rückwirkend nicht mehr beantragt werden. Ob diese Klausel angesichts der lausigen Informationspraxis der Oeffentlichen einer Klage standhalten würde, das gilts zu prüfen. Denn eines muss man sehen: Dem Staat ist ja nichts entgangen. Die Pflegenden haben ihre Arbeit ja auch ohne Geld vom Staat bereitwillig geleistet. Wir können das auf die moralische Waage legen und nachsehen, wer da auf dem absteigenden Ast ist. Doch den Staat stört das nicht. Er ist ja der grosse Gewinner dieser Nicht-Informationspolitik. Seltsam dass der Staat immer dann, wenn er Geld zu Gut hat, weiss,wo er die Menschen findet. Umgekehrt hüllt man sich lieber - renditevoll - in Schweigen.
Und das - kann man drehen wie man will.
Aber Frau Goop und Frau Lorenz schauen sich an, wofür der Staat Geld ausgibt.
Ich kann euch beiden schon sagen, wo er das nicht tut. Wenn ihr mal fünf Minuten Zeit habt.
Klar. Von allen Seiten "Bedauern". Ihr wisst schon, was ich mir von eurem "Bedauern" kaufen kann.
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