Neuer Rekord bei Anträgen auf eine Prämienverbilligung.

(LiVa, 05.11.2024) Jeweils bis Ende Oktober können einkommensschwache Versicherte beim Amt für Soziale Dienste (ASD) eine Prämienverbilligung für das kommende Jahr beantragen. Das System dient als sozialpolitische Korrektur, weil die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Kopfprämie ist und nicht vom eigenen Wohlstand abhängt.
(dwb) Ich frage mich, worauf der Landtag noch wartet, um endlich eine Aenderung herbeizuführen. Meine Frau und ich zahlen alleine innerhalb von 2 Jahren insgesamt 1.000 Franken mehr an Krankenkassenprämien im Jahr.
Innerhalb von 2 Jahren.
Es ist eine Frage der Zeit, bis eine grosse Zahl an Prämienzahlern nicht mehr in der Lage sein wird, die Krankenkassenprämien fristgerecht zu begleichen.
Da steht das Land in der Pflicht.
Dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gesichert ist, das ist nicht Privatsache.
Das - ist Sache des Staates.
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