Neue Enteignungsregeln bei Tiefbauprojekten.

14.03.2025

(LiVa, 14.03.2025)  In Liechtenstein gibt es bisher kein spezifisches Gesetz in Bezug auf den Bau und den Unterhalt von Landstrassen. Neu sollen besondere Regeln zur Enteignung in Bezug auf die Erstellung von Landstrassen und dazugehörige Bauten geschaffen werden. Letzteres ist mit Sicherheit auch der heikelste Punkt. Stimme der Gesetzgeber einem neuen Expropriationsrecht zu, so werde dieses später einer Totalrevision unterzogen. Und wenn nicht? «Dann müssten grundlegend andere Lösungen gesucht werden», heisst es dazu im Vernehmlassungsbericht.

(dwb) Eine neu zu schaffende Kommission beurteilt auf Ersuchen der Regierung, ob für die Realisierung eines bestimmten Strassenbauvorhabens eine Enteignung erforderlich ist. Sie prüft insbesondere, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Enteignung gegeben ist und ob diese dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht. Das kann ja heiter werden. Ausgerechnet in unserem kleinen Land, in dem die Spezi-Wirtschaft blüht wie in kaum einem anderen Land Europas, will man sich jetzt auf «Enteignungen» einlassen. Da bin ich mal gespannt, wer in der Kommission Einsitz nehmen wird. Das ist in unserem Land ein Kamikaze-Job

Da können wir Kommissionen einsetzen, so lange wir wollen: Die heillose Streiterei durch alle Gerichte des Landes ist vorprogrammiert. Besser wär, wir würden die schlauen Leute des Tiefbauamtes samt «Projekt-Experten» der halben Schweiz damit beauftragen, Lösungen zu finden, die ohne Enteignungen auskommen. 

Das wäre auch ihr Job.  


(Bildquelle: Pixabay, n.Reg.lizenzfrei)

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