Liechtensteins Neutralität zwischen Völkerrecht und Realpolitik.

(LiVa, 02.03.2026) Vertreter der Jungparteien sowie der Wirtschaft diskutierten die Grenzen und Herausforderungen der Liechtensteiner Neutralität.
Neutralität bezeichnet in der internationalen Politik die Nichteinmischung eines Staates in bewaffnete Konflikte zwischen anderen Staaten, basierend auf den Haager Abkommen von 1907 . Ein neutraler Staat (z.B. SchweizÖsterreich) verpflichtet sich, keine militärische Unterstützung zu leisten, Truppentransporte zu verbieten und keine Militärbündnisse einzugehen. Sie dient der Wahrung der Souveränität.
Der Ukraine-Krieg, der Gaza-Konflikt und die Angriffe Israels und den USA stellen die internationale, auf dem Völkerrecht basierende Ordnung vor eine Zerreissprobe. Ob ein Land angesichts dieser Konflikte neutral sein kann und was Neutralität für Liechtenstein bedeutet, fragten sich Vertreter der Jungparteien sowie der Wirtschaftan der Diskussionsveranstaltung der Stein Egerta.
(dwb) Ueber die Neutralität müssen wir nicht weiter diskutieren. Neutralität ist ausreichend definiert und in der Sache klar. In den gegenwärtigen bewaffneten Konflikten, die direkt auch auf uns in Europa Einfluss nehmen (Ukraine-Krieg, Gaza Konflikt und neuerdings der Angriff USA/Israel auf den Iran) rufen eifrig das "Völkerrecht" auf den Plan. Dieses "Völkerrecht" können wir getrost in den Abfalleimer der Geschichte schmeissen. Es wird gebogen, genau so wie die Politik es gerade braucht. Es ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben worden ist.
Zwiespältig verlief offenbar die Diskussion über die Produktion von Rüstungsgütern in Liechtenstein. Wir sollten uns weniger auf "Definitionen" diversester Organisationen, allen voran der EU, verlassen. Es ist unsere Pflicht, auf unser Staatswesen und sein Gedeihen zu schauen. Das haben wir, vor allem seit dem EWR-Beitritt, vollständig aus den Augen verloren. Nun, es bleibt zu sagen, dass die Einnahmen eines Staates in Kriegszeiten überschaubar sein werden. Wenn es also für die Volkwirtschaft essentiell ist, Rüstungsgüter zu produzieren, dann müssen wir das tun. Darüber müssen wir nicht diskutieren. "Keine militärische Unterstützung bieten" ist teil der Neutralitätserklärung. Wir reden von aktiven Kriegszeiten. In diesen ist das Ueberleben des eigenen Staates höher zu werten als die Verletzung eines Neutralitätskriteriums. Eines von vier relevanten Kriterien.
Das ist vertretbar, denn ethische Grundsätze verschwimmen in Kriegszeiten naturgemäss.
Da ist sich jeder selbst der nächste.
(Bildquelle: Pixabay, n.reg.lizenziert)