Liechtenstein und sein Datenhunger.

(dwb, 25.04.23) Bereits seit Anfang Januar besitzt jede in Liechtenstein krankenversicherte Person – sofern
sie nicht explizit Widerspruch eingelegt hat – ein
elektronisches Gesundheitsdossier (eGD).
Ich habe gegen diese Sammelwut des Staates heute Widerspruch eingelegt. Allerdings ohne den umständlichen "Antrag auf Widerspruch" auf der WebSite des Gesundheitsamtes.
Ein Widerspruch muss nicht "beantragt" werden. Den erhebe ich. Oder nicht.
Weiterhin ausstehend ist eine Antwort der Regierung, bei der auch "Fleisch am Knochen" ist hinsichtlich der Fahrzeugabnahme/Kilometer. Die Regierung hat das Amt für Strassenverkehr per Verordnung vom November 2022 angewiesen, die jeweils gefahrenen Kilometer zwischen zwei Fahrzeugkontollen (nicht anonmyisiert !) zu vermerken.
Gegen dieses Vorgehen habe ich im Dezember 2022 bei der Datenschutzstelle des Landes Einspruch erhoben. Seither ist das zu erwartende "Geplänkel und Herausreden" in vollem Gange. Nun, die Dinge liegen derzeit wieder bei der Datenschutzstelle.
Ich möchte nicht, dass von mir ein elektronisches Gesundheitsdossier angelegt wird. Und ich werde meine gefahrenen
Kilometer dem Land nicht anonymisiert zur Verfügung stellen, solange das Land
nicht genau nachweisen kann, für welchen Zweck sie diese Angaben benötigt.
(Bild: Pixabay, lizenzfrei)