LESERBRIEF.

05.04.2023

Beschwerde gegen Datensammlung der Regierung. 

Im November 2022 hat die Fürstliche Regierung eine Verordnung erlassen, wonach künftig bei einer (Nach-) Kontrolle eines Fahrzeuges die zwischen den Kontrollen gefahrenen Kilometer (nicht anonymisiert) mit den Angaben des Halters erfasst werden. Diese Daten bekommt das Land von mir nicht. Und zwar einfach deshalb, weil die Regierung m.E. nicht schlüssig nachweisen kann, wozu genau die erhobenen Kilometer zusammen mit den Halterdaten gebraucht werden. 

Ich habe bei der Datenschutzstelle Liechtensteins eine Beschwerde eingereicht, die auch von der Regierung (Ministerium für Infrastruktur und Justiz) behandelt worden und mit Stellungnahme vom 3. April 2023 an die Datenschutzstelle Liechtenstein übermittelt worden ist. Die Datenschutzstelle hat diese Stellungnahme gleichentags an mich übermittelt. Nun, salopp gesagt: Viel Fleisch ist nicht am Knochen. Ein paar Verweise, dass die Schweiz seit längerem ebenso verfahre, und dass ausgerechnet die Plaudertruppe EU sich um den Datenschutz kümmere. 

Ich habe eine konkrete Frage, die bis heute unbeantwortet geblieben ist: "Wozu – genau – benötigt das Land Liechtenstein die Information, welche Kilometer ich in welchem Zeitraum gefahren bin ?". 

Es stinkt mir, dass über die Hintertüre immer mehr Daten von mir gesammelt werden, auf deren Verbleib und Verwendung ich keinerlei Einfluss habe. Das eGD (elektronische Gesundheitsdossier) gehört ebenso in diese leidige "Tradition" der unkontrollierbaren Datensammlungen. 

Und es stinkt mir noch viel mehr, dass die Regierung in Champagnerlaune immer öfter und ungeniert über meinen Kopf hinweg irgendwelche unausgegorenen Entscheidungen fällt. 

Denn dafür – dafür könnt ihr es einfach zu wenig gut. Dafür - reichts nicht.