
LESERBRIEF.
Fristenlösung: Erbprinz Alois wird sein Veto einlegen.
Das Gesetz zur Einführung der Fristenlösung wird nicht sanktioniert. Das ist in Liechtenstein gängiges Recht. Dennoch finde ich es persönlich heikel. In einer Situation wie dieser, in der sichtlich ein grosser Teil der Bevölkerung anderer Ansicht ist als das Fürstenhaus, wäre auch etwas Fingerspitzengefühl kein Fehler gewesen. Das ist kein Muss. Es ist aber dem emotionalen Lebensgefühl zwischen Volk und Fürst vermutlich nicht zwingend förderlich. Seit 20 Jahren leider ein zunehmender Trend. Wer am 1. August durch die Innerschweiz fährt, sieht die Begeisterung der Menschen für ihre Schweiz sprichwörtlich auf der Strasse. Dieses Fahnenmeer kannten die älteren unter uns am 15. August auch noch. Und so lange es schon her ist, so unglücklich würde ich persönlich diesen sichtbaren Verlust an Identifikation mit diesem kleinen Land betrachten. Die Leistungen, die das Fürstenhaus, namentlich unter Fürst Hans Adam für Liechtenstein vorzuweisen hat, sind beispiellos. Als ehemaliger Lehrling der damaligen "Bank in Liechtenstein" habe ich den unglaublichen Siegeszug der Bank, heute LGT, miterleben dürfen. Die Visionen und klaren Ziele, die damals von Fürst Hans Adam in enormer Weitsicht für die künftige Entwicklung unseres Finanzstandortes vorgegeben worden sind. Sie waren massgeblich für den Aufstieg unseres kleinen Landes verantwortlich. Wohlstand und Wohlfahrt haben sich in den vergangenen 40, 50 Jahren im Land massiv erhöht. Es ist angebracht, dem Fürstenhaus für diese unübersehbaren Leistungen für unser Land anerkennend dankbar zu sein. Das sehe ich. Und es gibt das gefühlte Zusammengehörigkeitsgefühl eines Volkes mit seinem Fürstenhaus. Das Verhältnis zwischen Volk und Fürst beruht, meiner Ansicht nach nicht darauf, was "der Fürst" tun darf. Oder nicht. Sondern was "der Fürst" tut. Oder auch nicht. Ich würde mir wünschen, dass wir wieder etwas mehr zueinander finden könnten. Für unser kleines Stück Heimat mitten in Europa.