
LESERBRIEF.
Es war einmal: Die Fristenlösung
Erbprinz Alois machte in einem Interview mit dem Vaterland klar, dass, sollte das Volk die Initiative zur Fristenlösung annehmen, er von seinem Veto-Recht Gebrauch machen werde. Das ist für Thomas Rehak von den "DpL" Anlass genug, um seiner Ansicht nach auf eine Abstimmung zu verzichten. Nun, Herr Rehak, so ist das eben, wenn man in einer Demokratie lebt, die keine ist. Ich habe diese Zustände schon zu Zeiten der Verfassungsänderung beklagt - und auch angeprangert. Die Anfeindungen aus dieser Zeit - und auch die Menschen, von denen sie gekommen sind - sind noch immer lebendig. Ich bin gerne (geborener) Liechtensteiner. Es ist aber auch kein Fehler, dass ich über meine verstorbene Mutter auch Schweizer Staatsbürger bin. Es erweitert entschieden den Horizont.
Anmerkung in eigener Sache.
Ich hatte damals einen Leserbrief, sachlich korrekt verfasst, der genau diesen Misstand zum Inhalt hatte. Anderntags war in beiden Landeszeitungen (auf der Titelseite !) zu lesen, geschrieben vom damaligen Fürsten Hans Adam:
"Ein Herr Norman Wille, selbsternannter Verfassungsexperte ..... und in dieser Art und Weise ist es damals dann weitergegangen.
Es kam allerdings schlecht bei weiten Teilen der Bevölkerung rüber. Ich hatte bis zu 20 Telefonanrufe pro Tag, in denen man mich bestärkte und für meinen Leserbrief dankte. Ja, so war das damals in der "Verfassungsdiskussion".