Journalist. So darf sich jeder nennen.

07.05.2023

(dwb, 07.05.2023) Es gibt in der Schweiz (und auch in Deutschland) keine vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge, die jemand durchlaufen haben muss, um sich anschliessend ohne Titelanmassung Journalistin/Journalist nennen zu dürfen.

Das heisst nichts anderes, als dass sich jeder Schreibende als Journalist bezeichnen darf. Dasselbe gilt übrigens auch für den Redakteur.

Nichtsdestotrotz haben auch Journalisten einen Pressekodex, der da (unter anderem) lautet:

Der Pressekodex des Deutschen Presserates legt publizistische Grundsätze fest und gilt als eine Selbstverpflichtung. Darin verpflichten sich Journalisten zum Beispiel dazu

  • Die Wahrheit, die Menschenwürde und die wahrheitsgemäße Unterrichtung der Bevölkerung einzuhalten,
  • Nachrichten und Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen,
  • Falschmeldungen unverzüglich richtig zu stellen,
  • In der Berichterstattung nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter beeinflussbar zu sein,
  • Keine Diskriminierung zu betreiben und
  • Das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu achten.

Darüber hinaus gelten weitere Regeln für den Journalismus, die ebenfalls im Pressekodex festgehalten sind:

  • Mindestens zwei unabhängige Quellen müssen einer Nachricht zugrundeliegen.
  • Es sind stets alle Positionen von gegnerischen Seiten darzustellen
  • Ein Journalist wahrt seine Unabhängigkeit und seine kritische Distanz.

Gut. Das, was ich in den Medien heutzutage erfahre, das ist ...

in vielen Fällen das ... exakte Gegenteil des Ehrenkodex.


(Bildquelle: pixabay, n.Reg. lizenzfrei)

(Im Dezember 2023 wird der erste Roman des Schreiberlings Wille in Bamberg/Deutschland erscheinen)