Gefahrene Kilometer bei der Fahrzeugnachprüfung erfassen.

21.06.2023

Ihr erinnert euch: Im November 2022 hat die Regierung eine Verordnung erlassen, wonach künftig bei einer Nachkontrolle eines Fahrzeuges auch die gefahrenen Kilometer, nicht anonymisiert, erfasst werden.

Gegen diesen Eingriff in meine Privatsphäre habe ich bei der Datenschutzstelle Liechtenstein Beschwerde erhoben.

Nach mehr als 6 Monaten liegen mir Ausflüchte des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz und drei Schreiben der Datenschutzstelle vor. Nach einem halben Jahr schien es dann möglich zu sein, eine Verfügung über meine Beschwerde zu erlassen:

Diese gibt der Regierung in allen Punkten recht. Viel mehr habe ich, offen gestanden, auch nicht erwartet.

Völlig an den Haaren herbeigezogen erscheint jedoch die Begründung, mit der die EU diese für ganz Europa geltende Regelung begründet:

"Die Feststellung von unbefugten Eingriffen oder Manipulationen des Kilometerzählers sollte durch die Eintragung des Kilometerstands in die Prüfbescheinigung und den Zugang für Prüfer zu dieser Angabe erleichtert werden."

Das mag man so oder so verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere es folgendermassen:

  • Seitdem den Fahrzeugdieben aus dem gesamten Ostblockbereich mit den entwendeten Fahrzeugen durch Schengen freie Fahrt bis zum Schwarzen Meer gewährt wird, bescheren diese den Fahrzeugversicherungen Europas Schäden in Milliardenhöhe.
  • Es ist nicht anzunehmen, dass sich diese hoch mafiösen Strukturen von einem Kilometerstand eines 150.000 Franken teuren Mercedes abschrecken lassen. Das dürfte in dieser Branche das kleinste Problem darstellen.

Entweder ist die EU derart naiv, was ich durchaus für möglich halte.

Oder es ist ein weiterer Versuch, unsere persönlichsten Daten in die Datenkrake EU zu füttern.

Letzteres ist die deutlich bedenklichere Variante.

Für einen kurzen Augenblick bin ich von der leisen Hoffnung getragen worden, dass unsere Datenschutzstelle unabhängig arbeitet.


(Bildquelle: Pixabay, n.Reg. lizenzfrei)