Ehrenkodex im Journalismus.

02.08.2024

Der selbstauferlegte "Ehrenkodex" im Journalismus umfasst 16 Punkte, in denen dieser Verhaltenskodex beschrieben wird.

Ich möchte gezielt auf Punkt 3, "Richtigstellung" eingehen, der da lautet: "Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen. Dabei werden Richtigstellungen mit Bezug auf die vorangegangene Falschmeldung als solche kenntlich gemacht."

So weit die Theorie.

Nun sehen wir uns Artikel 3 unter der "Corona-Pandemie" an. Massenweise Meldungen, die schon zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung als falsch oder zweifelhaft gegolten haben. Veröffentlicht worden ist - ungesehen - alles, was von der Politik auf den Redaktionstisch geflattert ist.

Die Medien waren nicht unabhängige, kritische Stimmen. Sondern willfährige Helfer einer überforderten Politik, die zu wenig anderem im Stande war, als die EinwohnerInnen in unnötige Panik und Aufruhr zu versetzen. Uebereilte, unüberlegte Massnahmen sind - mit eifriger Hilfe der Medien - unter Strafandrohung und völliger Missachtung geltenden Rechts durchgesetzt worden. Ob die Massnahmen dabei richtig waren oder falsch, das war der Politik völlig gleichgültig. Hauptsache - irgendwie handeln.

Im Nachhinein haben sich viele dieser Massnahmen und Zeitungs-Meldungen als nachweislich falsch erwiesen.

Nur - wo blieb und bleibt Artikel 3, nämlich die "Richtigstellung".

Es ist halt letztlich wie bei der EU in Brüssel. Papier ist geduldig. Und nimmt alles an.


(Bildquelle: Pixabay, n.Reg.lizenzfrei)

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