Aufenthaltsbewilligung für Ukrainische Flüchtlinge.

06.11.2026

Die Regierung konkretisiert die Voraussetzungen für eine reguläre Aufenthaltsbewilligung. Fünf Jahre Aufenthalt allein genügen nicht. 

Ukrainische Flüchtlinge, die seit mindestens fünf Jahre in Liechtenstein über den Schutzstatus "S" verfügen, können in Liechtenstein nur dann eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie ihre Lebensunterhalt seit mindestens einem Jahr vollständig ohne Sozialhilfe bestreiten und über eine geeignete Wohnung verfügen. Ausserdem müssen Sie das Sprachniveau A2 nachweisen. Unter anderem hier haperts gewaltig. Nur ein Bruchteil der anwesenden Flüchtlinge verfügt nach 5 Jahren über die Fähigkeiten (Sprachniveau A2) ...

... "Sprechen (im Alltag): Sie können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen direkten Austausch über vertraute Dinge geht. Sie können Ihre Herkunft, Ausbildung, Arbeit und Ihre Umgebung beschreiben."

Wenn ich fünf Jahre in einem Land lebe und dabei keiner geregelten Arbeit nachgehe, muss es zwingend möglich sein, das Sprachniveau A2 eines Landes zu erreichen. Alles andere stufe ich persönlich als kein Interesse am Gastland ein. 


Dass hier kein anderer Aufenthaltsstatus als "S" zur Anwendung kommt, ist absolut korrekt. 

Wir dürfen als Gastgeber ein Minimun an Bemühungen zum besseren Zusammenleben voraussetzen. 


(Bildquelle: Liechtensteiner Vaterland / Keystone) 

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