Alkohol ist nicht gleich Alkohol. Oder ?

03.05.2023

(dwb, 03.05.2023) Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken. (Als ob der Anblick betrunkener Erwachsener unserem gesellschaftlichen Zusammenleben zuträglicher wäre). Getränke und Lebensmittel, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, dürfen sie weder konsumieren noch kaufen.

Also, damit es jeder versteht: Alkohol mit weniger Prozenten, der betrunken macht, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren trinken. Alkohol mit mehr Prozenten, der betrunken macht, den dürfen sie nicht trinken. Wir müssten eigentlich alle sehen, wie unsinnig solcherlei Herumdoktern um den Alkohol letztlich ist.

Offen gestanden. Diese Regelung kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch alles Augenwischerei par excellence. Der Alkoholgehalt ist doch vollkommen irrelevant. Wer sich die Notfalldienste übers Jahr ansieht, der stellt schnell fest, dass ein Grossteil der Notfalleinsätze übers Wochenende stattfinden, bei denen massiv betrunkene Kinder und Jugendliche die Patienten sind.

Alkohol-Verkauf und Ausschank an Jugendliche unter 18 Jahren gehört vollständig verboten.

Verstösse dagegen gehören behandelt wie Drogendelikte.

Aeltere, die den Jüngeren den Alkohol verschaffen und Verkaufsstellen, die ihn an unter 18jährige verkaufen,

sind als Dealer zu behandeln, zu ahnden und zu bestrafen.

(Bildquelle: Pixabay, n.Reg. lizenzfrei)


(Im Dezember 2023 wird der erste Roman des Schreiberlings Wille in Bamberg/Deutschland erscheinen)