AHV Rente und Mindestlohn.

(dwb, 28.05.2023) Die Maximal-Einzelrente der AHV in Liechtenstein liegt bei brutto 2360.—Franken im Monat. Wer nur diese – oder noch eine weit geringere Rente bezieht, wird zum Sozialfall. Nach 45 Jahren Arbeit.
Die 2360 Franken decken sich ziemlich genau mit dem in Liechtenstein geltenden Mindestlohn bei einer 42 Stunden-Woche. Der liegt bei 2.350 Franken.
Das ist der Stellenwert, den unser Land seinen verdienten Einwohnern zuteil werden lässt, die während 40 bis 45 Jahren ihre Leistungsfähigkeit in den Dienst aller Einwohner des Landes gestellt haben.
Nun rechtfertigt sich der Staat und führt an, dass die eine höhere Rente als maximal 2.360.-- für Einzelpersonen nicht finanzierbar sei. Das stimmt so nicht. Es ist nicht so, dass wir das Geld für eine höhere Rente nicht hätten. Zumal ein Grossteil der Pensionierten ihr Leben lang in die AHV eingezahlt haben.
Das Problem ist: Die Politik möchte das Geld im Staatssäckel nicht für diejenigen ausgeben, die 45 Jahre ihres Lebens in den Erhalt der Allgemeinheit investiert haben. Viel lieber finanzieren wir damit unter anderem massive Finanzlöcher, die durch unbedachte Politik erst entstanden sind.
Und dann sind da noch die Liebkinder der Politik. Zu denen gehören weder Renten noch Gesundheits-versorgung. Weil man damit nicht gänzen kann.
Unser Staat und auch die allermeisten Staaten der EU verfügen über ausreichend Mittel, ihren verdienten Pensionären Renten zu bezahlen, die ihrem Lebenswerk entsprechen.
Maximalrente = Mindestlohn für einen Hilfsarbeiter. Und für viele fällt sie noch deutlich geringer aus.
So einfach macht es sich der Staat mit denjenigen, die ihr Leben lang arbeiten.
Wir werden uns auf die eine oder andere Art etwas einfallen lassen müssen.
Nicht die Finanzierung der Rente ist eine Herausforderung.
Sondern die Frage, wie wir mit der Lebensleistung derer, die das System tragen, umgehen.
(Bildquelle: Pixabay, n.Reg. lizenzfrei)
(Im Dezember 2023 wird der erste Roman des Schreiberlings Wille in Bamberg/Deutschland erscheinen)